Mein Name ist Karin Preuß (28) – Social Media Managerin der VR GenoBank DonauWald – verliebt, verlobt und seit 2020 verheiratet. Die eigene Hochzeit, einer der schönsten Tage im Leben – ich spreche aus Erfahrung! 😊

Die Hochzeitssaison 2022 ist nun wieder in vollem Gange. Einer der beliebtesten Heiratsmonate für viele Paare ist der Mai. Die Heirat ist ein Ereignis, das gut geplant sein will:

  •    Hochzeitstermin
  •    Gästeliste: Kleiner Kreis oder Großfamilie?
  •    Dekoration & Blumen
  •    Standesamt, Kirche oder ganz woanders?
  •    Partylocation & Bewirtung
  •    Hochzeitsmenü oder Buffet?
  •    Hochzeitstorte
  •    Musik & Unterhaltung
  •    Drucksachen: Einladungs-/Dankeskarten, Menükarten, Tischkarten etc.
  •    Outfits des Brautpaares
  •    Ringe
  •    Extras: Gastgeschenke, Fotograf, Kinderbetreuung, Brautauto, Gästebuch etc.
  •    Flitterwochen
  •    uvm.

So schön und romantisch die Hochzeitsplanungen auch sind, eine neu geschlossene Ehe bringt auch Bürokratie mit sich. Wer den mutigen Schritt in die Ehe wagt, sollte sich über die notwendigen Formalitäten informieren.

Vor der standesamtlichen Hochzeit

Anders als in anderen Ländern muss in Deutschland auf jeden Fall eine standesamtliche Trauung stattfinden, damit die Heirat rechtskräftig ist. Die Hochzeit muss im zuständigen Standesamt angemeldet werden. Im Vorfeld sollte man sich Gedanken über den Wunsch-Hochzeitstermin und die Nachnamen machen. Sollen die jeweiligen Familiennamen beibehalten werden, möchte man den Nachnamen des Partners annehmen oder gar einen Doppelnamen?

Dokumente, wie ein gültiger Personalausweis/Reisepass und eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern (diese Abschrift ist nur in dem Standesamt hinterlegt, das sich am Wohnort der Eltern befindet), müssen dem Standesamt vorgelegt werden.

Auch sind ggf. Unterlagen, wie beispielsweise Abstammungsurkunde (falls Sie oder Ihr Partner adoptiert sind) oder auch Einbürgerungsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde (falls Sie Witwer oder Witwe sind) erforderlich.

Nach der Hochzeit

Was ist für frisch Verheiratete aus finanzieller Sicht zur beachten? Ich habe die wichtigsten To-dos für Sie zusammengefasst:

Papiere ändern lassen

Bei Namensänderung muss beim Einwohnermeldeamt ein neuer Personalausweis/Reisepass beantragt werden. Ein neuer Führerschein ist nicht zwingend erforderlich, da es sich hierbei um keinen Identitätsnachweis handelt. Allerdings empfehle ich, den Führerschein nach einer Namensänderung umschreiben zu lassen, um mögliche Verwirrung bei Verkehrskontrollen zu vermeiden.

Kontoumschreibung, Girocard, Vollmachten

Um das Konto auf Ihren neuen Namen umschreiben zu können, benötigt Ihre Hausbank eine Kopie der Heiratsurkunde. Sie erhalten eine neue Girocard und ggf. Kreditkarte. Sollten Sie sich gegen ein Gemeinschaftskonto entschieden haben, können Sie jedoch im Zuge der Kontoumschreibung Kontovollmachten für den Partner/die Partnerin einrichten. Im Notfall hat so jeder Zugriff auf das Konto des anderen.

Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag

Pro Person sind 801 Euro für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Nach der Heirat erhöht sich der Freibetrag für die Eheleute auf 1.602 Euro.

Versicherungsschutz prüfen

Durch eine Heirat kann bei einigen Versicherungen gespart werden. ACHTUNG vor Doppelversicherungen: Privathaftpflicht, Rechtchutz und Hausrat können zusammengelegt werden. (Dies ist häufig auch bei Unverheirateten möglich, die in einem Haushalt leben.) Bereits bestehende Lebensversicherungen sollten aktualisiert werden – der jeweilige Ehepartner kann als Begünstigter eingetragen werden und wäre somit im Todesfall des anderen finanziell abgesichert.

Krankenversicherung!

Bei Namensänderung ist auch die Krankenkasse zu benachrichtigen – eine neue Gesundheitskarte wird ausgestellt.

WICHTIG: Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung existiert in der Privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung für Ehepartner oder Kinder. Hört ein Partner auf zu arbeiten, muss er sich also selbst gesetzlich oder freiwillig privat versichern.

Ehevertrag

Dieses Thema vermeidet man erst einmal gerne – denn die gesetzlichen Regelungen reichen für die meisten Paare aus. Wird kein Ehevertrag aufgesetzt, leben die Partner in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Getrennte Vermögen – alles, was den Eheleuten jeweils vor der Eheschließung gehört hat, bleibt auch danach Eigentum des einzelnen Ehepartners. Jeder verwaltet sein Vermögen weiterhin selbst. Erst wenn die Ehe enden sollte, wird das während der Ehe erzielte Vermögen zwischen beiden aufgeteilt.

Mit einem Ehevertrag können die finanziellen Verhältnisse vor und während der Ehe geregelt werden (Gütertrennung und Gütergemeinschaft). Die Entscheidung, einen Ehevertrag zu vereinbaren, muss nicht vor der Hochzeit getroffen werden, dies ist auch später noch möglich.

Doch das Wichtigste: Den einzigartigen Tag mit seinen Liebsten genießen! 😊
Autorin: Karin Preuß